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Bundestagspräsidium beschließt: AfD-Abgeordnete dürfen im Bundestag keine Reden mehr halten

Bundestagspräsidium beschließt: AfD-Abgeordnete dürfen im Bundestag keine Reden mehr halten

Bundestagspräsidium beschließt: AfD-Abgeordnete dürfen im Bundestag keine Reden mehr halten

Ein Bild aus der Vergangenheit? AfD-Fraktionschefin Alice Weidel am Rednerpult im Bundestag.
Ein Bild aus der Vergangenheit? AfD-Fraktionschefin Alice Weidel am Rednerpult im Bundestag.
Ein Bild aus der Vergangenheit? AfD-Fraktionschefin Alice Weidel am Rednerpult im Bundestag. Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
Bundestagspräsidium beschließt
 

AfD-Abgeordnete dürfen im Bundestag keine Reden mehr halten

Das Bundestagspräsidium einigt sich nach JF-Informationen darauf, AfD-Abgeordnete generell von Reden im Parlament auszuschließen. Grundlage dafür bietet ein Geschäftsordnungs-Paragraph. Die AfD kündigt Klage an.
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BERLIN. Das Präsidium des Deutschen Bundestags hat beschlossen, künftig keine Reden mehr von AfD-Abgeordneten zuzulassen. Hintergrund für diese in der deutschen Parlamentsgeschichte einmalige Entscheidung sind die Beschwerden diverser Abgeordneter, daß der Oppositionspartei als zweitstärkster Fraktion mehr Redezeit als vorher zugestanden hätte.

Die Abgeordneten der AfD nutzten ihre Ansprachen, um „rassistische Hetze“ und „Haß gegen unsere Demokratie“ zu verbreiten. Als „unerträglich“ empfanden dies Parlamentarier von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken laut der Sammelbeschwerde beim Bundestagspräsidium. „Nie wieder ist jetzt“ dürfe keine Leerformel bleiben.

Wie die JUNGE FREIHEIT aus dem Bundestagspräsidium erfuhr, soll für diese europaweit einzigartige Praxis der Paragraph 27 der Geschäftsordnung („Worterteilung und Wortmeldung“) zur „strikten Anwendung gebracht“ werden. Darin heißt es: „Ein Mitglied des Bundestages darf nur sprechen, wenn ihm der Präsident das Wort erteilt hat.“

CDU-Abgeordnete Güler: AfD bedrückend und befremdlich

Die CDU-Abgeordnete Serap Güler sagte schon nach der konstituierenden Sitzung: „Ich finde es ein bißchen bedrückend, die lange Sitzreihe der AfD zu sehen, wenn man reinkommt.“ Daß zuerst der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Bernd Baumann, das Wort in der Geschäftsordnungsdebatte hatte, sei „befremdlich gewesen“, so Güler.

Im Präsidium sei man sich aufgrund dieser „psychischen Belastung“ einiger Parlamentarier nun einig, ab der nächsten Sitzungswoche keinem AfD-Abgeordneten mehr das Wort zu erteilen. Die Partei werde vom Verfassungsschutz beobachtet und als „rechtsextremer Verdachtsfall“ eingestuft. Die Anwendung des Paragraphen 27 biete eine gute Gelegenheit, in der Volksvertretung wieder „politische Hygiene“ herzustellen, sagte Präsidiumssprecherin Díadelos Inocentes der JF.

Als weiteren Grund führte das Bundestagspräsidium an, daß die AfD bisher die Reden ihrer Abgeordneten auf X, dem Netzwerk des US-Milliardärs Elon Musk, geteilt habe. Dies falle unter „Einmischung ausländischer Kräfte in die deutsche Demokratie der Mitte“.

AfD-Mikrofone werden „stummgeschaltet“

Der Bundestag kommt am Montag, 7. April, das nächste Mal zusammen. Die Sitzungswoche dauert bis zum Freitag, 11. April. Das Präsidium hat mit Beginn dieses Zeitraums auch erstmals beschlossen, die Saalmikrofone in den Reihen der AfD-Fraktion „stummzuschalten“. Damit sollen Zwischenfragen verhindert werden. Die hausinternen Handwerker seien darüber hinaus bereits beauftragt worden, die dortigen Mikrofone bis zur nächsten Sitzungswoche, die wegen der Osterpause am 12. Mai beginnt, komplett zu „deinstallieren“, also abzubauen.

Gegenüber der JF kündigte der AfD-Fraktionsvorstand an, die „unerhörte Diskriminierung von 10,3 Millionen Wählern nicht hinnehmen“ zu wollen. Man werde Klage beim Bundesverfassungsgericht in Form eines Eilantrages einreichen. Die obersten Richter müßten diesen „himmelschreiend undemokratischen Beschluß“ sofort aussetzen. Der Bundestag solle laut Grundgesetz die „verschiedenen Strömungen im deutschen Volk“ abbilden. Und dies werde durch das Redeverbot ausgehebelt.

CDU räumt AfD-Klage keine Chance ein

Der neue Fraktionsgeschäftsführer der Unions-Fraktion, Stultus Dies-Aprilis, räumt dieser Beschwerde wenig Erfolgschancen ein: „Geschäftsordnung ist Geschäftsordnung. Wir wenden sie jetzt nur so an, wie es sich in unserer Demokratie gehört.“ Darüber seien sich die „demokratischen Parteien der Mitte“ einig.

Das Bundesverfassungsgericht habe schon bei anderen Eilanträgen der AfD – zuletzt gegen die Verfassungsänderungen des abgewählten Bundestages – „demokratische Stabilität“ bewiesen. Er sei sich sicher, daß die obersten Richter auch hier „im Sinne des Schutzes unserer Demokratie, also für Toleranz und Freiheit“, entscheiden.

Ein Bild aus der Vergangenheit? AfD-Fraktionschefin Alice Weidel am Rednerpult im Bundestag. Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
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